Kinder- und Jugendschutz

Seit Mai 2025 dürfen wir offiziell das Logo des Landkreises Tübingen verwenden.

Dieses Logo bestätigt dem Verein den Vorgaben des Landkreises zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden.

Dies dokumentieren wir durch

  • zertifizierte Schulungen von Vertreterinnen unseres Vereins
  • ein vereinsspezifisch formuliertes Schutzkonzept
  • einen Ehrenkodex, den alle mitarbeitenden Menschen im Verein mit ihrer Unterschrift bestätigen und mittragen
  • die Benennung einer vereinsinternen Kinderschutzbeauftragten
  • regelmäßige Durchführung von Kurzschulungen für unsere Übungsleiter*Innen und Helfer*Innen zum Thema „Kinder- und Jugendschutz“
  • die Vorlage des Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse aller Übungsleiter*Innen und Helfer*Innen im Kindersportbereich

Darüber hinaus haben wir ein Schutzplakat entworfen, das in der Oberndorfer Tannenrainhalle aushängt und während der Kurstunden von den Kindern mit eigenen Beiträgen zum Thema gestaltet werden kann. 

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